Rücktrittsgrund: Der Verbraucher kann gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Im Fernabsatz ist ein Vertrag geschlossen, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne deren gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. per Katalog/Bestellschein, Internet, Telefon).

Rücktrittsfrist und Beginn der Frist:

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt

  • bei Kaufverträgen grundsätzlich mit Erhalt der Ware: bei Teillieferung mit Erhalt der zuletzt gelieferten Ware bzw. der letzten Teilsendung, bei regelmäßigen Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Zeitungs-Abos) mit Erhalt der zuerst gelieferten Ware.
  • bei Dienstleistungsverträgen (z.B. Online-Partnerbörsen, Mail-Accounts), bei Wasser- und Energiebezugsverträgen sowie bei Downloads oder Streaming mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Hat der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht informiert bzw. wurde kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt, beginnt der Fristenlauf erst mit der nachgelieferten Information. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware bzw. Vertragsabschluss.

Form des Rücktritts:

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann – muss aber nicht – das Muster-Widerrufsformular verwenden, das ihm der Unternehmer zur Verfügung stellen muss. Der Unternehmer kann dem Verbraucher auch die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm der Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Mail) zu übermitteln.

Aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden (nähere Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Konsumentenrecht im Artikel „Zugang von Postsendungen“). Kopie des Einschreibens, Einschreibezettel und Rückschein unbedingt aufheben.

Kein Rücktrittsrecht besteht beispielsweise bei

  • Verträgen, die nicht in den Anwendungsbereich des FAGG fallen (z.B. Verträge über Pauschalreisen, Beförderung von Personen, Glücksspiel)
  • Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Fotoalbum).
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Zahnbürste).
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Für Warenlieferungen gilt:

Der Unternehmer hat Ihnen alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Haben Sie allerdings eine andere als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt (z.B. Expresslieferung), so müssen Sie die damit verbundenen Mehrkosten selbst tragen. Der Unternehmer hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das Sie verwendet haben, außer es wurde mit Ihnen ausdrücklich ein anderes – mit keinen Kosten für Sie verbundenes – Zahlungsmittel vereinbart. Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurück erhalten hat oder Sie ihm einen Nachweis über die Rücksendung erbracht haben.

Sie müssen die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückschicken. Die Kosten der Rücksendung sind von Ihnen zu tragen. Einen Wertverlustder Ware müssen Sie nur ersetzen, wenn Sie vom Unternehmer über Ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Das Auspacken der Ware und ein Testbetrieb begründen somit noch keinen Wertverlust. Der Unternehmer kann kein Benützungsentgelt verlangen.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus

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